Rechtlicher Rahmen
Die KI-Richtlinie der HWR Berlin erstreckt sich auf die Nutzung von Künstlicher Intelligenz im Rahmen von Hochschulaktivitäten in allen Bereichen von Forschung, Lehre und Verwaltung.
Für Beschäftigte in der Hochschulverwaltung gilt diese Richtlinie zugleich als Dienstanweisung.


KI-Kompetenzen
„Gemäß Art. 4 der KI-Verordnung ist für die Nutzung von KI-Tools ein sicherer und verantwortungsvoller Umgang mit KI erforderlich. Dies erfordert ein grundlegendes Verständnis der Technologie und ihrer Auswirkungen. Die HWR Berlin verpflichtet daher alle Hochschulangehörigen, die notwendigen Kompetenzen für ihren jeweiligen Arbeitsbereich zu erwerben. Zu diesem Zweck werden verschiedene Weiterbildungs- und Beratungsangebote von den Serviceeinrichtungen der HWR Berlin oder in Zusammenarbeit mit Partnerinstitutionen entwickelt und bereitgestellt.“ (§7 KI-Richtlinie der HWR Berlin)
Angebote der HWR Berlin
Pflichtunterweisung
Teilnahme an der Pflichtunterweisung zur Nutzung von KI im Rahmen der jährlichen Arbeitsschutz- und Brandschutzunterweisungen.
Die Organisation erfolgt über arbeitsschutz[at]hwr-berlin.de
Kurs KI-Basiswissen
Der erfolgreiche Abschluss der Online-Weiterbildung „KI-Kompetenz stärken für Beschäftigte” in Moodle ist die Voraussetzung für die Freischaltung der KI-Tools, die für den dienstlichen Einsatz verfügbar sind.
Das erworbene Zertifikat ist bei der Personalstelle (Büroleitung) einzureichen.
Workshops
In diesem praxisorientierten Workshop, den wir für Arbeitsgruppen/Teams anbieten, werden zunächst die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von KI in der Hochschulverwaltung (KI-VO, KI-Richtlinie der HWR Berlin) besprochen. Sie lernen die KI-Tools der Hochschule kennen und erarbeiten in der Gruppe praktische Anwendungsfälle, die gemeinsam ausprobiert werden können.
Die Terminabstimmung und Durchführung erfolgt durch das E-Learning Zentrum.
Für Fort- und Weiterbildungen ist die Abteilung Personalwesen zuständig. Sprechen Sie Fort- und Weiterbildungswünsche mit Ihren direkten Fachvorgesetzten ab.
Spezifische Bestimmungen für die Hochschulverwaltung
§6 KI-Richtlinie
Dürfen KI-Tools verwendet werden?
KI-Tools dürfen zur Unterstützung bei der Erledigung von Aufgaben verwendet werden.
Wann ist die Verwendung unzulässig?
- Bei der Beurteilung von Bewerberinnen und Bewerbern sowie der Auswahl von Personen für bestimmte Positionen, einschließlich Entscheidungen zu Beförderungen, Kündigungen und Aufgabenverteilungen.
- Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten zum Zweck der Beurteilungen der Persönlichkeit, der Arbeitsleistung, der physischen und psychischen Belastbarkeit, der kognitiven oder emotionalen Fähigkeiten von Menschen, der Erstellung von Prognosen über die Straffälligkeit einzelner Personen oder Personengruppen.
- Bei der Festlegung von Arbeitsbedingungen und Vertragsmodalitäten.
- Bei der Leistungsbewertung oder der Analyse des Arbeitsverhaltens von Beschäftigten.
- Beim Erlass eines Verwaltungsakts, bei dem ein Ermessen oder ein Auslegungs- bzw. Beurteilungsspielraum (z. B. im Hinblick auf unbestimmte Rechtsbegriffe) besteht.
- Die Nutzung dieser Dienste ist unzulässig, wenn es um Entscheidungen über den Zugang zur HWR Berlin oder die Zulassung zum Studium geht.
Wissenschaftlich Beschäftigte
Wissenschaftlich Beschäftigte finden vertiefende Informationen für ihren Arbeitskontext auch im Bereich „Lehrende“.
